Früher arbeiteten Lieferanten und Kunden seit Jahren erfolgreich zusammen. Es gab nie nennenswerte Probleme in Bezug auf Termintreue oder Qualität. Wenn doch, konnte man sich immer gut einigen. Allerdings stehen in Zeiten der Prozessoptimierung und der zunehmenden Globalisierung nicht mehr einzelne Unternehmen im Wettbewerb, sondern die bessere Wertschöpfungskette setzt sich im Wettbewerb um Marktanteile durch. Der Druck, die Prozesse immer kostengünstiger und reaktionsfähiger zu gestalten, hat zu einem Abbau der Wertschöpfungstiefe und der Beschneidung von Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. großen Lagerbeständen, geführt, wodurch die Wertschöpfungsketten anfälliger für die verschiedenen Risiken geworden sind, die eine zeitgerechte Versorgung der beteiligten Unternehmen mit Produkten in der geforderten Qualität verhindern können.
Oft werden in den Instituten noch die Möglichkeiten und Einflüsse des Vertragsrechts auf das Risikomanagement unterschätzt. Hierbei gilt es nämlich nicht, primär die Steuerung des Risikos mit den üblichen Managementmethoden zu begegnen, sondern effektiv über verbindliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten Risiken zu vermeiden oder jedenfalls Haftungsrisiken kalkulierbar einzugrenzen. Schließlich können mit der Gestaltung von rechtssicheren Einkaufsverträgen die Rechte der Institute aus den Vereinbarungen sowie bei Leistungschwierigkeiten stärken.
Umso wichtiger ist es deshalb, im Rahmen dieses Seminars sich unter anderem über folgende Fragestellungen bei der Vertragsgestaltung Gedanken zu machen:
14:00 - 17:00 Uhr
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Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Dr. Kai-Oliver GiesaPartner, RechtsanwaltSNP Schlawien Partnerschaft mbB
04.06.2024
14:00 bis 17:00 Uhr
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