Die Anzahl Beschwerden ist laut BaFin-Verbraucherschutzzentrale im Jahr 2023 um 67% gestiegen! Die Empfehlung der Aufsicht: Immer zuerst an die Bank (o. ä.) wenden. Ein wirksames Beschwerdemanagement wird hiermit stetig wichtiger.
In diesem Seminar stellen wir den effektiven Umgang mit Beschwerden den aufsichtsrechtlichen Vorgaben gegenüber zeigen auf, wie diese beiden Faktoren in der Praxis optimal miteinander zu vereinbaren sind. Die Compliance-Funktion wird hierbei mit eingebunden: Sie erfahren, welche Kontrollhandlungen unabdingbar und welche Berichtspflichten zu erfüllen sind.
Relevante (aufsichtsrechtliche) Vorschriften und Definition "Beschwerde"
Social Media als neuer Beschwerdekanal – kann man diesen Beschwerdeweg (dauerhaft) in den Beschwerdegrundsätzen ausschließen?
Umgang mit Beschwerden und Rolle und Aufgaben der Compliance-Funktion
09:30 - 12:00 Uhr
Volker Meierhöfer
Chief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/ComplianceSparkasse Neuss
Compliancer aus Überzeugung, seit 1982 bei der Sparkasse Neuss, Sk-betriebswirt (1986), Stationen: Revision, Controlling/Vorstandssekretariat, Spenden/Stiftungen/TV-vollstreckung, GW/Compliance (MaRisk u. WpHG). Seit 2013 CCO. Kommunikationsstärke und Praxis nahe Umsetzung zeichnen ihn aus.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Vanessa Maryam Mehrsadeh +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Volker MeierhöferChief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/ComplianceSparkasse Neuss
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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