Dr. Daniel Baumgarten, Teamleiter, Risikotragfähigkeit & Kapital, Sparkasse KölnBonn
Gemäß der MaRisk (AT 4.3.3 Tz. 5) sind die Ergebnisse von Stresstests bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit eines Instituts zu berücksichtigen. Unter dem Begriff „Stresstest" wird eine Reihe von Analysetechniken verstanden, anhand derer potenzielle Verwundbarkeiten und Gefährdungspotenziale eines Instituts identifiziert und bewertet werden. Neben einzelrisikoartenbezogenen Betrachtungen und Sensitivitätsanalysen umfasst dies insbesondere die Entwicklung von risikoartenübergreifenden Stressszenarien auf Gesamtbankebene.
Erhöhte Anforderungen an adverse Szenarien durch neue Vorgaben
Am 24.05.2018 wurde ein überarbeitetes aufsichtliches Leitlinienpapier zur Risikotragfähigkeit durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank veröffentlicht. Die bisher in Deutschland eingesetzten Fortführungs-(„Going Concern") und Liquidationsansätze („Gone Concern") sollen durch die überarbeiteten Leitlinien perspektivisch aufgegeben und durch eine – kumulativ zu erfüllende – normative und ökonomische Perspektive ersetzt werden.
Die normative Perspektive stellt eine deutliche Aufwertung des bisher bereits in MaRisk AT 4.1 Tz. 11 verankerten Kapitalplanungsprozesses und dessen Verknüpfung mit dem ICAAP dar. Mittels der normativen Perspektive ist die Fähigkeit eines Instituts zur Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen sowie relevanter Kapitalpufferanforderungen für einen mindestens dreijährigen Zeitraum nachzuweisen. Wie bisher ist, neben der Darstellung des Planszenarios, möglichen negativen Abweichungen vom geplanten zukünftigen Geschäftsverlauf im Rahmen mindestens eines adversen Szenarios Rechnung zu tragen.
SEMINARTIPPS
Sanierungsplanung in Regionalbanken: Anforderungen & Umsetzungshürden, 25.03.2019, Frankfurt/M.
Neuausrichtung Risikotragfähigkeit – Fallstricke & Herausforderungen, 26.03.2019, Frankfurt/M.
Sachgerechte Stresstests & adverse Szenarien in RTF- & Kapitalplanung, 13.05.2019, Köln.
Übergang Going Concern-Ansatz auf neue normative RTF-Perspektive, 22.10.2019, Frankfurt/M.
Die Anforderungen an die Ableitung und Dokumentation adverser Szenarien haben sich durch die überarbeiteten aufsichtlichen Vorgaben jedoch erhöht. Bei der Ausgestaltung der adversen Szenarien sollen unter anderem auch Risiken der ökonomischen Perspektive berücksichtigt werden, wodurch eine Verbindung der beiden Perspektiven im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Risikotragfähigkeit des Instituts geschaffen werden soll.
Dabei müssen die adversen Szenarien nicht unbedingt die Schwere der außerdem in der ökonomischen Perspektive durchzuführenden Stresstests erreichen (s. u.), sondern „widrige Entwicklungen" widerspiegeln, die von den Erwartungen abweichen und zu einer merklichen Belastung der zukünftigen Kapitalausstattung des Instituts führen.
Klassische Stresstests weiterhin in der ökonomischen Perspektive
Die ökonomische Perspektive ergänzt die normative Sicht um eine interne Analyse des in AT 4.1 Tz. 8 Erl. MaRisk geforderten Schutzes der Institutsgläubiger vor ökonomischen Risiken. Sie hat dabei Risikobestandteile zu umfassen, die in der Regulatorik/Rechnungslegung nicht vollständig abgebildet werden und weist somit hohe Parallelen zu bisher eingesetzten Liquidationsansätzen auf.
BUCHTIPP
Geiersbach/Prasser (Hrsg.): Praktikerhandbuch Stresstesting, 3. Auflage, 2017.
Gemäß Textziffer 64 des neuen Leitfadens sind in der ökonomischen Perspektive weiterhin in angemessenem Umfang Stresstests durchzuführen, die sich von den zugrunde liegenden Prämissen der eingesetzten Risikomessverfahren lösen. Trotz bestehender Erfahrungswerte mit Stresstests in deutschen Banken kann sich ein erhöhter Analyse- und Handlungsbedarf insbesondere für diejenigen Institute ergeben, die Stresstests bisher ausschließlich in einem GuV-orientierten Fortführungsansatz mit vergleichsweise geringem Konfidenzniveau durchführen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit barwertigen Stresstests im 99,9%-Quantil erscheint in diesem Zusammenhang vor einer geplanten Umstellung auf die neuen Vorgaben sehr sinnvoll.
PRAXISTIPPS
- Stresstests als Aufwertung der Ergebnisse verteilungsbasierter Risikomodelle durch Risikoanalysen über die Standardparametrisierung hinaus.
- Nutzung von Stresstestergebnissen bei der Kapitalbedarfsplanung, der Festlegung strategischer Ziele und der Gestaltung operativer Instrumente der Risikosteuerung.
- Zeitnahe intensive Auseinandersetzung mit den überarbeiteten Vorgaben zur Risikotragfähigkeit inkl. Testrechnungen und Auswirkungsanalysen.
Beitragsnummer: 1025