Christoph Hoeren, Senior Risk Manager, Marktfolge/Kreditentscheidung, KfW DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln
I. Einführung: IFRS 16 als neue Vorschrift für Leasingbilanzierung
Ab dem 01.01.2019 gelten über den IFRS 16 neue Vorgaben für die Leasingbilanzierung, d. h. seitdem müssen die Jahresabschlüsse für am oder nach dem 01.01.2019 beginnende Geschäftsjahre nach den neuen Leasingvorschriften aufgestellt werden. Für Leasinggeber stellen sich die Auswirkungen begrenzt dar. Für Leasingnehmer ändert sich dagegen fast alles: Die bislang für Operating-Leasing geltende „off-balance“ Bilanzierung (d. h. Ausweis lediglich im Anhang nach IAS 17) wird grundsätzlich aufgehoben und ersetzt durch eine grundsätzliche „on-balance“-Erfassung von Leasingverhältnissen unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Finance- oder Operating-Leasing. Diese Umstellung führt zu möglicherweise deutlichen Änderungen des Jahresabschlusses bzw. relevanter Finanzkennzahlen.
Da Operating-Leasing ein vielfach genutztes Instrument der Finanzierung darstellt und je nach Branche (z. B. Einzelhandel) die wichtigste Finanzierungsform sein kann, ist es unverzichtbar, dass im Rahmen der Kreditanalyse von Unternehmen (Leasingnehmer) ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit den IFRS-Änderungen und den Gestaltungsmöglichkeiten etabliert wird.
II. Auswirkungen auf Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung (Leasingnehmer)
1. Zusammenhang von Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung
Durch IFRS 16 ändern sich im Wesentlichen die folgenden Aspekte für Operating-Leasing- Vertragsverhältnisse: [...]
Beitragsnummer: 6181