Bei der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind nicht nur die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die neuen Rechtsprechungsvorgaben durch die Kreditinstitute, wie z.B. bei den Pflichtangaben in Darlehensverträgen sowie die verschärften Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung und an eine nachhaltige ESG-Kreditvergabe der neuen MaRisk zu beachten.
Gerade hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung gibt es derzeit vermehrte Angriffe von Verbraucheranwälten, die diese als Grundlage für einen sog. „Widerrufsjoker“ anwenden wollen. Zudem gibt es aufgrund der Umsetzung der EBA-Guideline in die MaRisk neue Anforderungen an Informationen, Nachweise, Dokumentationen und Stresstest-Szenarien. Auch die Bewertung der Sicherheiten und der Objektzustand sind kritische Punkte. Hierbei gewinnen die ESG-Kriterien weiter an Bedeutung, die in den Kreditprozess integriert werden müssen.
Die Beendigung von Darlehensverträgen wirft bekanntermaßen vielfältige rechtliche Fragen auf, darunter die Rechte und Pflichten bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Insbesondere die Verweigerung von Mitwirkungshandlungen durch den Darlehensnehmer kann ein Kündigungsgrund sein, wozu es zahlreiche Fälle und Urteile gibt, die unterschiedliche Szenarien beleuchten. Zudem stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen Darlehensnehmer Anspruch auf eine Verlängerung der Zinsbindung haben. Ferner ist ein zentraler Aspekt bei der Beendigung von Darlehensverträgen die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mit interessanten Entwicklungen aus der neueren EuGH- und BGH-Rechtsprechung.
Schließlich bleibt der Widerruf von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ein heißes Thema im Bankrecht. Trotz der bestehenden Regelungen gibt es weiterhin zahlreiche Diskussionen und Anpassungen. Insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Urteile des EuGH haben zu neuen Entwicklungen geführt. Für Bankjuristen ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu sein, um die rechtlichen Anforderungen und praktischen Konsequenzen im Auge zu behalten.
Zuletzt erhalten Sie einen wichtigen und guten Überblick zu den aktuellen praxisrelevante Urteile, die die tägliche Arbeit bei der Kreditvergabe und -betreuung sowie in Streitfällen beeinflussen.
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Tilman Hölldampf
Rechtsanwalt Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte
mit Schwerpunkt der Beratung und anwaltlichen Vertretung u.a. von Banken und Sparkassen zu allen Fragen rund um die Fallstricke im Kreditrecht
Peter Freckmann
Syndikusrechtsanwalt Bereich Recht & Compliance
Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt mit langjährigem Tätigkeitsschwerpunkt im (Verbraucher-)Kredit- und Kreditsicherungsrecht (speziell zur Grundschuld), langjähriger Referent und Autor bei FCH
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