Auskunftsersuchen in der Bankpraxis: rechtssicher & schlank bearbeiten

Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden, öffentlichen Stellen & Privatpersonen ● Umfang, Grenzen (Bankgeheimnis?) & Form der Auskunft ● Rechtsbehelfe ● Kostenerstattung

Auskunfts- und Herausgabeverlangen von Polizei und Staatsanwaltschaft, aber von öffentliche Stellen wie Gerichte, Finanz- und Zollbehörden, Sozialversicherungsträger sowie von privaten Stellen, etwa im Erbfall oder Betreuungsverfahren, beinhalten jede für sich besondere und unterschiedliche Herausforderungen. Dabei bewegt sich die auskunftsgebende Bank immer in dem Spannungsfeld zwischen dem Bankgeheimnis und der Pflicht zur Auskunftserteilung. Erfahren Sie von unseren Experten in diesem Praxisseminar, wie Sie rechtssicher mit den schriftlichen Anfragen umgehen sowie wie Sie sich bei Durchsuchungen in den Bankräumen und bei der Beschlagnahmen von Kunden- und Bankdaten rechtskonform verhalten. Unberechtigte Weigerungen oder falsche Auskünfte können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Seminarnummer: SE2411035
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Programmauszug:

  • Bankgeheimnis vs. Auskunftserteilung
  • Auskunftsverlangen vs. Herausgabeverlangen von Polizei/ Staatsanwaltschaft
  • Kostenerstattung nach JVG
  • Zeugenladung: Rechte und Pflichten des Zeugen
  • Durchsuchung und Beschlagnahme
    • Gerichtlicher Beschluss
    • Durchsuchung in der Bank/ in den Privaträumen des Bankmitarbeiters
    • Umfang der Beschlagnahme
    • Informatorische Befragung/ Zeugenvernehmung im Rahmen der Durchsuchung?
    • Rechtsfolgen einer unberechtigten Weigerung bzw. einer nicht rechtmäßigen Auskunftserteilung: Verhaltensempfehlungen & mögliche Konsequenzen
  • Umfang und Form der Auskunftsersuche öffentlicher Stellen in der Praxis, z.B.
    • Bankauskünfte im Zivilprozess und in sonstigen Gerichtsverfahren
    • Auskunftsersuchen der Finanz-, Zoll- und Verfassungsschutzbehörden
    • Auskunftsersuchen von Arbeitsagenturen, Sozialhilfeträgern, Rentenversicherungsträger etc.
    • Auskunftsersuche der Financial Intelligence Unit (FIU)
  • Auskunftsersuchen privater Stellen
    • Auskunftserteilung im Erbfall
    • Bürgen und sonstige Drittsicherheitengeber
    • Auskunftserteilung im Betreuungsverfahren
    • Kostenerstattung für Auslagen und Aufwand
  • Bankauskunft vs. Vertragliche Warnpflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

10:00 - 17:00 Uhr

Kaspar Dreyer

Justiziar Referent Rechtsberatung
Sparkasse Bielefeld

langjähriger exzellenter und erfahrener Referent beim FCH mit den Spezialgebieten Nachlass, Vollmachten sowie Auskunftsersuchen

Stephanie Kamp LL.M.

Counsel, Rechtsanwältin, Compliance Officer (Univ.)
Stetter Rechtsanwälte

Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie vertritt Unternehmen, verteidigt regelmäßig Geschäftsführer/ Vorstände und berät in Compliance-Fragen. Seit 2024 ist sie Fachbeirätin & Mitautorin der Strafrechtskolumne des BankPraktikers sowie erfahrene Referentin beim FCH.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 8 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

19.11.2024
Seminardokumentation als PDF
200,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

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Kaspar Dreyer
Justiziar Referent Rechtsberatung
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