Auskunfts- und Herausgabeverlangen von Polizei und Staatsanwaltschaft, aber von öffentliche Stellen wie Gerichte, Finanz- und Zollbehörden, Sozialversicherungsträger sowie von privaten Stellen, etwa im Erbfall oder Betreuungsverfahren, beinhalten jede für sich besondere und unterschiedliche Herausforderungen. Dabei bewegt sich die auskunftsgebende Bank immer in dem Spannungsfeld zwischen dem Bankgeheimnis und der Pflicht zur Auskunftserteilung. Erfahren Sie von unseren Experten in diesem Praxisseminar, wie Sie rechtssicher mit den schriftlichen Anfragen umgehen sowie wie Sie sich bei Durchsuchungen in den Bankräumen und bei der Beschlagnahmen von Kunden- und Bankdaten rechtskonform verhalten. Unberechtigte Weigerungen oder falsche Auskünfte können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Programmauszug:
10:00 - 17:00 Uhr
Kaspar Dreyer
Justiziar Referent RechtsberatungSparkasse Bielefeld
langjähriger exzellenter und erfahrener Referent beim FCH mit den Spezialgebieten Nachlass, Vollmachten sowie Auskunftsersuchen
Stephanie Kamp LL.M.
Counsel, Rechtsanwältin, Compliance Officer (Univ.)Stetter Rechtsanwälte
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie vertritt Unternehmen, verteidigt regelmäßig Geschäftsführer/ Vorstände und berät in Compliance-Fragen. Seit 2024 ist sie Fachbeirätin & Mitautorin der Strafrechtskolumne des BankPraktikers sowie erfahrene Referentin beim FCH.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Stephanie Kamp LL.M.Counsel, Rechtsanwältin, Compliance Officer (Univ.)Stetter Rechtsanwälte
Kaspar DreyerJustiziar Referent RechtsberatungSparkasse Bielefeld
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter FCH AG meinen Namen, Position/Abteilung, Unternehmen, Telefonnummer sowie meine E-Mail-Adresse an den Referenten des Kooperationspartners dieses Seminars (siehe Seminarprospekt) weitergibt. Dieser darf mich im Nachgang zum Seminar bezüglich fachlich passender Angebote des Kooperationspartners zum Seminarthema per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Meine Einwilligung ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf die Seminarbuchung. Ich kann die Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter per Mail an info@fch-gruppe.de widerrufen. Datenverarbeitungen, die bereits aufgrund der Einwilligung erfolgt sind, bleiben von einem Widerruf unberührt.
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