BAIT Auslegung 2025: Prüfungsfeststellungen zu IDV & Excel vermeiden!

Anforderungen an die IDV-Richtlinie und IT-Arbeitsanweisungen • Abnahmetest für neuentwickelte/veränderte Anwendungen • Identifizierungs-Tools • Dokumentationspflichten

Die Vielzahl an (wesentlichen!) Feststellungen im Rahmen von Prüfungen führten zur weiteren Konkretisierung der Anforderungen an Excel-Anwendungen und Individuelle Datenverarbeitung (IDV). IDV ist ein fester Bestandteil in nahezu allen Bank-Prozessen geworden. Ob selbst programmiert oder extern eingekauft, zunehmend werden IDV-Anwendungen in den Fachabteilungen implementiert, deren Nutzung im Laufe der Zeit selbstverständlich und komplexer wird. Fehlerhafte Bedienung, unzureichende Tests und inkonsistente Datenbestände führen häufig zu operationellen Risiken. In den DORA wird das Thema wesentlich weniger betrachtet als in den BAIT, daher iwird es wohl in den "Neuen BAIT 2025" weiterhin einigen Raum bekommen. Das Seminar richtet sich an IT/Orga, (Risiko)Controlling und Revision.

Seminarnummer: SE2411087
Interessant für die Bereiche: Revision, IT & Orga

Konkrete Erwartungen der intenen und externen Prüfung an die Nutzung von Excel-Anwendungen und IDV  – Anforderungen an das Software-Register • Umsetzung einer IDV-Richtlinie
 

  • Konkretisierungen der Anforderungen durch DORA und BAIT – Vorgaben für die Anwendungsentwicklung und Freigabeverfahren
  • Zur Geschäftsstrategie konsistente DORIT-Strategie: Anforderungen an die im Fachbereich selbst betriebenen/entwickelten Hardware- und Software-Komponenten
  • Anforderungen an die Schutzbedarfsfeststellung und ggf. Restrisiko-Analysen von (fremden) IDV-Anwendungen
  • Notwendigkeit eines zentralen IDV-Inventars sowie technisch-organisatorische Ansätze zur Bestandserhebung des Software-Registers (IDV-Registers) als Steuerungsinstrument im IT-Betrieb – Umgang mit der Schwachstelle Aktualität
  • Einbezug von IT-Dienstleistern – Prozesstransparenz und Steuerbarkeit – Betrachtung der Nachlagerungen
  • Schwachstellen im Entwicklungsprozess (Fach- und IT-Abteilung, Testumgebungen inkl. Nutzung realer Daten, Dokumentation, IDV-Richtlinien)
  • Häufige Feststellungen und identifizierte Schwachstellen in Prüfungen

Umgang mit Excel und IDV in der Praxis – Erstellung einer IDV-Poliy

  • Vorgehensweise bei der Entwicklung von prüfungssicheren Konzepten für die Nutzung von Excel-Anwendungen und IDV
  • Individuelle Datenverarbeitung (IDV) mit angemessenen Prozessen unter Berücksichtigung der Schutzbedarfsfeststellung und der Risikobewertung
  • Dokumentation von IDV-Anwendungen in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und mit Bezug zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten


10:00 - 13:00 Uhr

Jürgen Krug

IT-Revisor, stellv. Abteilungsleiter Marktrevision
Frankfurter Sparkasse

Der Referent kommt aus der Softwareentwicklung und prüft seit vielen Jahren den Bereich der regulatorischen Vorgaben für den IT-Betrieb

Individuelle Datenverarbeitung (IDV) und Banking 4.0

Ein möglicher Weg zum Abbau technischer Schulden

Nils Majewski

DSGVO-Vereinbarkeit der Weitergabe von Gesellschafterkontaktdaten

Prof. Dr. Hervé Edelmann

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
469,00 €
20.11.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Marcus Michel
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Jürgen Krug
IT-Revisor, stellv. Abteilungsleiter Marktrevision
Frankfurter Sparkasse

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