Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz

Erhöhte Anforderungen und praktischer Anpassungsbedarf durch die neue EU-Änderungsrichtlinie

Die EU-Verbraucherrechte 2011/ 83 und die EU-Fernabsatzfinanzdienstleistungs-Richtlinie 2002/ 65 beinhalten Regelungen zur Sicherung der grundlegenden Verbraucher-Rechte bei den im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträge, wie insbesondere das Widerrufsrecht sowie das Recht der vorvertraglichen Informationen und haben damit eine signifikante Relevanz für Banken und Sparkassen. 

Die Zielsetzung fußt auf den fünf nachfolgend aufgeführten Zielen:

  • Vollharmonisierung mit einem unionsweit einheitlichen hohen Verbraucherschutzniveau
  • Vorgaben zur Erteilung detaillierter vorvertraglichen Informationen
  • Einräumung qualifizierter Widerrufsrechte als grundlegende Verbraucherrechte
  • Einführung von Vorschriften zur Gewährleistung von Fairness im Internet, insbesondere bzgl. Online-Tools und sog. Dark Patterns
  • Stärkung der Durchsetzungs- und Sanktionsvorschriften der Verbraucherrechte-RL

Mit der EU-Änderungsrichtlinie wird der eigentliche Vertragsabschluss aufwendiger, denn es geht u.a. darum für diesen Abschluss Umstände zu schaffen, die einem Geschäft unter Anwesenden nahekommt.

Die Mitgliedstaaten haben diese Änderungs-RL innerhalb von 24 Monaten nach Erlass, also bis zum 19. Dezember 2025 umzusetzen. Ab dem 19. Juni 2026 sind die umgesetzte Vorschriften im nationalen Recht anzuwenden.

Seminarnummer: SE2405043 / 240543
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Themen u.a.:

  • Hintergrund und Zielsetzung der EU-Richtlinie
  • Wesentliche Neuerungen
    • Stärkung des Widerrufsrechts, insbesondere durch Widerrufsbutton
    • Vorvertragliche Informationen – Information-Overkill: Abhilfe durch Schichtung?
    • Fairness im Internet: Robo-Advice, Dark Patterns & Co.
  • Fazit & Ausblick

10:00 - 11:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

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29.05.2024
10:00 - 11:30 Uhr
Online
255,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dr. Anna Izzo-Wagner
Rechtsanwältin LL.M. Eur.
Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Dr. Paul Schultess
Rechtsanwalt
Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Till-Christopher Otto
Rechtsanwalt
Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Termin

29.05.2024

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