Neue SREP-Vorgaben: Begrenzung Geschäftsmodell & Risikotragfähigkeit?

BaFin-Schreiben vom 31.07.2024 zur Überarbeitung der Ermittlung der LSI-SREP-Zuschläge für weitere wesentliche Risiken: Neuregelungen • Auswirkungen • Handlungsstrategien

Seit 2016 legt die BaFin bei LSI-Instituten im SREP-Ergebnis einen individuellen Säule 2-Kapitalzuschlag fest, der als Quote auf die Risikogewichteten Aktiva (RWA) festzusetzen und Bestandteil der Gesamtkapitalanforderungen einzuhalten ist. Der SREP-Kapitalzuschlag (P2R) setzt sich aus diversen Teilzuschlägen auseinander. Deren Ermittlung erfolgt über eine Bucket-Matrix als Kombination aus quantitativer Einordnung und qualitativer Note. Die Basis für Ermittlung des Teilzuschlags für weitere wesentliche Risiken sind Institutsdaten zur Risikotragfähigkeitsrechnung aus dem RTF-Meldewesen. Mitte 2024 hat die BaFin die Bucket-Matrix zur Ermittlung des SREP-Zuschlags für weitere wesentliche Risiken überarbeitet. Die Neuregelungen haben Auswirkungen auf Risikotragfähigkeit und Geschäftsmodell und erfordern Handlungsstrategien der LSI-Institute.

Seminarnummer: SE2501006
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Controlling

  • Überarbeitung der Ermittlung der SREP-Zuschläge für weitere wesentliche Risiken für LSI-Institute laut BaFin-Schreiben vom 31.07.2024 – Vergleich zur bisherigen Methodik sowie Analyse der Auswirkungen des turnusmäßigen SREP-Bescheids ab 2024 auf Risikotragfähigkeit und Geschäftsmodell
  • Kritik an der grundsätzlichen Methodik der Bucket-Ansätze
  • Inwiefern belasten steigende SREP-Zuschläge die Risikotragfähigkeit in Bezug auf normative Eigenkapitalanforderungen? • Berücksichtigung der neuen Zuschlagssätze in der Kapitalplanung – ggf. verringerte Wachstumsmöglichkeiten bei höheren Zuschlägen?
  • Vermeidung zusätzlicher Kapitalaufschläge – „Fallstricke“ in der Risikoinventur im Hinblick auf sonstige wesentliche Risiken (u.a. Modellrisiko)
  • Effizientere RWA-Planung und RORAC-Betrachtung im Rahmen der Asset Allokation zur Stärkung von Thesaurierungspotenzialen aus Eigengeschäft – welche Geschäfte lohnen sich für ein (LSI-)Institut und welche nicht? Verzahnung der Margen- und RWA-Planung im Kreditgeschäft – Wo sind strategische Impulse zu setzen?
  • Umlage von Eigenmittelanforderungen im Kredit-Pricing („Verzinsungsanspruch des Eigenkapitalgebers“) laut EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe/-überwachung

14:30 - 16:00 Uhr

Prof. Dr. Svend Reuse

Vorstand
Kreissparkasse Düsseldorf

Als Überwachungs- und Marktfolgevorstand u.a. verantwortlich für Gesamtbank- und Risikosteuerung. Herausgeber des Standardwerks „Risikotragfähigkeit“.

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Prof. Dr. Svend Reuse

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