Die quantitative und qualitative Messung bankbezogener Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagement-Prozesses. Hierbei fällt den herangezogenen Annahmen, Risikoparametern und verfügbaren konsistenten Bewertungsdaten eine besondere Rolle zu. Das Risikocontrolling hat insbesondere die Prognosegüte der eingesetzten Risikomodelle und Stresstest-Programme zu überprüfen (Validierung) sowie deren Ergebnisse zu interpretieren und zu dokumentieren. Dies ist umso wichtiger, da in der Regel am Ende unzähliger Prüfschritte der Vorstand die ausgearbeiteten Excel-Vorlagen und die qualitativen Einschätzungen unterschreibt. Außerdem ist die Angemessenheitsprüfung von Risikomessverfahren und Stresstests wichtiger Bestandteil aufsichtlicher Anforderungen und kann erheblichen Einfluss auf die Risikoprofilnote und den SREP-Zuschlag nehmen.
01.07.2024 - 04.07.2024
Produktnummer: SE2407002
(dazwischen 15 min. Pause)
10:00 - 13:00 Uhr
Christian Schnabel
Vorstandsvertreter, Bereichsdirektor UnternehmensentwicklungSparkasse Hildesheim Goslar Peine
Langjährige Erfahrungen im Bereich Gesamtbanksteuerung und Risikomanagement. Aufbau eines Risikoüberwachungsverfahrens/-steuerungssystems nach § 25a KWG. Sehr erfahrener Referent; vormals mehrere Jahre Leiter der Internen Revision der Sparkasse Hildesheim.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Frank Sator +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Christian SchnabelVorstandsvertreter, Bereichsdirektor UnternehmensentwicklungSparkasse Hildesheim Goslar Peine
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