Werbeaktionen und Datenschutz: Gewinnspiele rechtssicher gestalten!

Datenschutzrechtliche Grundlagen • Gewinnspiele als Marketinginstrument: Chancen & Risiken • Kooperationspartnern: Gemeinsame Verantwortlichkeit nach DSGVO • Praxistipps

Gewinnspiele sind für Banken ein effektives Marketinginstrument, bergen aber datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die DSGVO verlangt eine klare Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, etwa Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Transparenz ist essenziell: Teilnehmer müssen über Zweck, Speicherdauer und Rechte informiert werden. Bei Kooperationen ist zu klären, ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorliegt. Zudem sind Lösch- und Aufbewahrungspflichten zu beachten. Praxistipps: Datenschutzfreundliche Gestaltung, Einholung von Einwilligungen und geschulte Mitarbeiter.

Wie Banken Gewinnspiele sicher und kundenfreundlich umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar!

Seminarnummer: SE2511043
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Compliance

Teilnahme ohne Risiko: Datenschutzkonforme Gestaltung von Gewinnspielen

  • Transparenz und Information: Wie wird Inhalt und Umsetzung rechtskonform ausgestaltet?
  • Löschung und Aufbewahrungspflichten nach DSGVO
  • Besondere Informationspflicht gem. Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Gewinnspiele als Marketinginstrument: Chancen nutzen, Hürden meistern!

  • „Gewinnspiel“ – Analyse: Was ist das eigentlich und was folgt?
  • Zusammenspiel von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht: Welche Grenzen gilt es zu beachten?

Personenbezogene Daten richtig nutzen: Was ist nach DSGVO zulässig?

  • Rechtsgrundlagen: Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse
  • Selektion von Kundengruppen und Durchführung der Werbeaktion - Korrekte Vorgehensweise
  • Veröffentlichung der Gewinner

Einbindung von Kooperationspartnern - Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO

  • Auftragsverarbeitung vs. eigene oder gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Kooperationsvereinbarung

Wertvolle Tipps für die Bankpraxis

10:00 - 11:30 Uhr

Dr. Markus Lang

Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzrecht-Praxis Düsseldorf

Dr. Markus Lang ist selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf (Datenschutzrecht-Praxis). Er berät und unterstützt Unternehmen in allen Fragen des Datenschutz- & IT-Rechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Zuvor war er in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien als Anwalt tätig.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 1,5 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

20.11.2025
10:00 - 11:30 Uhr
Online
249,00 €
Film + Seminardokumentation
249,00 €

Buchen Sie rechtzeitig über den Webshop und profitieren Sie von unserem Frühbucherrabatt! Bei einer Buchung bis 4 Wochen vor dem Seminar, erhalten Sie 10 % Nachlass!

Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. Markus Lang
Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzrecht-Praxis Düsseldorf

Termin

20.11.2025

10:00 bis 11:30 Uhr

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