Noel Opala, M.Sc., Spezialistenteam Risikomanagement
WP/StB Dr. Michael Wellmann, Fachlicher Leiter Spezialistenteam Risikomanagement,
beide AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft[1]
I. Einleitende Worte
Spätestens mit Vorliegen der neuen MaRisk-Konsultation lassen sich insbesondere Handlungsfelder bei den non-performing loans bzw. non-performing exposures sowie bei Auslagerungen ausmachen[2]. Auch wenn die Konsultation noch nicht zu einem unmittelbaren Handlungsbedarf führt, sind Prozessanpassungen in beiden Bereichen zu erwarten[3]. Lediglich die Ausgestaltung in einigen Detailfragen bleibt zunächst offen bzw. kann vorbehaltlich der finalen MaRisk nach Abschluss der Konsultationsphase leichten Änderungen unterliegen bzw. wird im weiteren Verlauf durch die Verwaltungspraxis der Bundesbank konkretisiert. So ergeben sich mit dem Eingang der NPL-Guideline der EBA[4] in die MaRisk umfangreiche Handlungspakete hinsichtlich der Strategien und dem Risikosteuerungskreislauf von notleidenden Risikopositionen und Krediten[5]. Auch wenn nur Institute mit einem sog. hohen NPL-Bestand – ab einer Bagatellgrenze von fünf Prozent – bestimmten erweiterten Anforderungen unterliegen, ist der NPL-Bestand von allen Instituten zu überwachen. Insbesondere rückt das proaktive Überwachen der Bagatellgrenze sowie ggf. von Frühwarnindikatoren, die eine Erhöhung der NPL- bzw. NPE-Quote bedingen können, in den Fokus. Entsprechend sollten bereits Schwellwerte, die weitere Handlungen bedingen, sowie entsprechende Frühwarnindikatoren festgelegt und regelmäßig überwacht werden.
Der vorliegende Beitrag greift diese Gedanken auf und zeigt erste Handlungsmaßnahmen zur Einführung eines NPL-Cockpits und darauf aufbauende organisatorische Regelungen auf. Hierzu wird zunächst auf die grundlegenden Anforderungen an notleidende Positionen im Sinne der CRR, der EBA-Guideline sowie der MaRisk eingegangen. Anschließend werden die Möglichkeiten der Einbindung und ein NPE/NPL-Cockpit vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einem Fazit und einem Ausblick auf weitere, angrenzende Handlungsfelder.
II. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung notleidender Positionen
Beginnend mit den aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung notleidender Positionen wird einerseits auf die Definition notleidender Kredite bzw. Risikopositionen und andererseits auf die Anforderungen der MaRisk-7.0-Konsultation eingegangen.
1. Definition notleidender Positionen [...]
Beitragsnummer: 15007