Dr. Olaf Achtelik, Gruppenleiter Bankenaufsicht/Digitalisierung, Rechtsabteilung, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
I. Einleitung
Die Europäische Kommission hat von Ende Januar bis zum 20.04.2021 eine Konsultation durchgeführt (sogenannte CMDI-Konsultation[1]), die den Grundstein für Änderungen der europäischen Regelwerke zum Krisenmanagement und zur Einlagensicherung legt und im Herbst dieses Jahres in einem legislativen Vorschlag münden soll. Anders als die letzten Änderungen der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), die erst Ende 2020 mit dem Risikoreduzierungsgesetz, soweit nötig, in deutsches Recht implementiert wurden, haben die nunmehr diskutierten Änderungen insbesondere auch kleine und mittlere Institute, im Regelfall also weniger bedeutende Institute (LSIs), im Fokus. Die Änderungen könnten für LSIs zu weitreichenden Konsequenzen führen. Nachfolgend soll zunächst die gegenwärtige Situation der LSIs im Krisenmanagement skizziert und davon ausgehend die in der CMDI-Konsultation der Europäischen Kommission „durchscheinenden“ gravierenden Änderungsüberlegungen dargestellt werden. Wegen der im Vergleich eher untergeordneten Relevanz des Themas „Einlagensicherung“ für praktische Tätigkeiten in Instituten beschränkt sich der Beitrag auf das Thema Krisenmanagement, also die Vorgaben im Bereich der Sanierung und Abwicklung von Instituten.
Seminartipp
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Beitragsnummer: 16041