FCH BeratungAktuell: Delikt- und Schadensfälle

Effizient, professionell & lautlos managen

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Die Entwicklung wirksamer Maßnahmen gegen strafbare Handlungen durch Mitarbeiter und/oder externe Dritte stellt für viele ein „ungeliebtes“ Thema, da unverändert der Glaube weit verbreitet ist, dass dies im eigenen Haus nicht passieren kann. Ungeachtet dessen ist die Verhinderung von strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute nunmehr bereits seit vielen Jahren eine gesetzliche Pflicht gemäß § 25h KWG.  Somit gilt es, dass sich die Häuser entsprechend organisieren und vor allem auch für den Fall vorbereiten und aufstellen, wenn dann zumeist „plötzlich und unerwartet“ ein (komplexerer bzw. komplizierter) Compliance- bzw. Deliktfall aufgedeckt wird. 

Mit unseren praxiserprobten und durch Experten begleiteten Beratungsangeboten unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung eines wirksamen Internen Kontrollsystems für strafbare Handlungen sowie beim Delikt-/Schadenfallmanagement: 

 

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