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FACHZEITSCHRIFTEN


IKSPraktiker

IKS-Praktiker ist die Fachzeitschrift, die Revision, Compliance & Beauftragtenwesen, Recht & Regulatorik und das interne Kontrollsystem vereint – weil IKS alle betrifft! Der IKS-Praktiker versorgt Sie mit aktuellen Fachinformationen und neuen Trends aus dem Bereich der Revisionspraxis, zu bankrechtlichen und bankaufsichtlichen Fragestellungen rund um die Themenbereiche Recht und Compliance. Besonders wichtig ist hierbei der Praktikeransatz, denn stets werden die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe integriert und bieten so dem Lesenden die Möglichkeit, das Problem im Kontext seiner praktischen Arbeit und dessen Konsequenzen am Einzelfall oder für die Prozessorganisation seines Hauses präsentiert zu sehen.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

ich darf Sie mit diesem Editorial recht herzlich zur neuesten Ausgabe des FCH IKS-Praktiker begrüßen! Als langjähriger Referent und Autor freue ich mich sehr, Sie auf diesem Wege wieder mit aktuellen Informationen und praxisnahen Tipps unterstützen zu können. Als langjähriger Referent und Autor für das FCH und als Abteilungsleiter Compliance weiß ich um die immense Bedeutung einer kontinuierlichen und zielgerichteten Weiterbildung und um die Wichtigkeit von aktuellen Informationen. Diese ziehe ich immer wieder gerne aus den Fachbeiträgen des IKS-Praktiker und den angebotenen Seminaren des FCH.  

Und die Herausforderungen werden für die Kreditinstitute nicht kleiner. Auch die neue EU-Geldwäsche-Verordnung wird dahingehend eine entsprechende Mammut-Aufgabe. Diese Verordnung, die darauf abzielt, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken, bringt umfassende Änderungen und erhöhte Anforderungen mit sich. Dies betrifft nicht nur die Compliance-Abteilungen, sondern das gesamte Präventionsmanagement der Institute – über die Marktfolgebereiche bis hin zu den Marktbereichen. Ein zentraler Schwerpunkt der neuen Verordnung ist die EU-weite Harmonisierung der Verhinderung und Prävention von Terrorismusfinanzierung. Alle Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und Systeme an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dies kann auch die Anpassung der IT-Systeme erfordern – insbesondere die Technologien zur Überwachung und Analyse von Transaktionen sowie die regelmäßige Aktualisierung der Risikobewertungen sowie der Kundendaten.

Um diese anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen, sind ausreichende und gut ausgebildete Mitarbeiterkapazitäten unerlässlich. Die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden spielt eine entscheidende Rolle, denn nur mit fundiertem Wissen und einem hohen Bewusstsein für die Risiken können die Vorgaben, insbesondere die zur Meldung von Verdachtsfällen, umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeitenden, von den Marktbereichen über die Marktfolgebereiche über die Führungsebene, die neuen Vorschriften und ihre Bedeutung verstehen. Regelmäßige Schulungen und Workshops sind daher unverzichtbar, um das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und die Sensibilität für potenzielle Risiken zu erhöhen.

Auch wenn mit Inkrafttreten der neuen europäischen Vorgaben (20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten gilt, sollten die Entwicklungen (auch unter Berücksichtigung des Arbeitsbeginns der AMLA) frühzeitig beobachtet und die Anforderungen umgesetzt werden.

Ein weiteres wichtiges Element der neuen Verordnung ist die Stärkung der internen Sicherungsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass Kreditinstitute ihre bestehenden Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verbessern müssen, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden – was hier alles auf uns konkret zukommt, zeigt sich in den nächsten Monaten und Jahren. Dabei hoffe ich, helfen Ihnen auch die jetzigen und kommenden Ausführungen im IKS-Praktiker, welche Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Hilfestellungen bieten können.

 Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,

Ihr Michael Kast, Abteilungsleiter Compliance, Sparkasse Ulm

 

 

 

 


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

Bitcoin – Gold in gut?

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zweier Rohstoffe

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Bankaufsichtliche Schwerpunkte 2024

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Rezensionen im Heft


ESG-Compliance

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Alle Beiträge


Unser Herausgebergremium besteht aus folgenden Mitgliedern

  • Christian König
    Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und Geschäftsführender Direktor der Europäischen Bausparkassenvereinigung
  • Inci Metin
    Rechtsabteilung Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Paris
  • Davor Brcic
    Abteilungsleiter Datenschutz, Senior Consultant, FCH Consult GmbH
  • Jürgen Büschelberger
    Bundesbankdirektor, Regionalbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vizepräsident, Vorsitzender Richter des XI. Zivilsenats, Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  • Thomas Gerlach
    Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
  • Stefan Kern
    Mitglied des Vorstands, Volksbank Trossingen
  • Dr. Stephan R. Lauer
    Leiter Interne Revision, KfW
  • Marko Mohrenz
    Bereichsdirektor Interne Revision Volksbank, Münsterland Nord eG
  • Dr. Michael Schiwietz
    Bereichsleiter Revision, Deutsche Kreditbank AG
  • Jan B. Töppe
    Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • Dr. Gebhard Zemke
    Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Leiter Banken und Finanzdienstleister BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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