Geldwäscheprävention

Aufgrund der FATF-Länderprüfung Deutschland im Jahr 2020 wird erwartet, dass die momentanen Prozesse bezüglich der Geldwäscheprävention noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Im Vergleich zu weiteren Verpflichteten (beispielsweise Banken) ist der bisherige Umsetzungsstand in den betroffenen Industrie- und Dienstleistungsbereichen nach wie vor häufig niedrig.

Die Anzahl der an die FIU weitergeleiteten Geldwäscheverdachtsmeldungen ist gering. Durch die nun bereits avisierten verstärkten Kontrollen sollten deshalb die bestehenden Geldwäscheprozesse auf den Prüfstand gestellt und ggf. nachgeschärft werden.

Wenn Sie als Unternehmen Verpflichteter sind wären das einige Quick-Check Fragen, die Sie problemlos beantworten sollten:

  • Wer im Unternehmen kümmert sich um das Thema Geldwäsche und ist bei Rückfragen oder Prüfungen durch Behörden Ansprechpartner?
  • Gibt es einen Stellvertreter?
  • Haben die Kollegen einen Zugang zu goAML?
  • Wurde eine Risikoanalyse erstellt?
  • Nehmen Sie Bargeld an? Wenn ja bis zu welcher Höhe?
  • Legitimieren Sie die Kunden und kennen Sie den wirtschaftlich Berechtigten?
  • Ist ein Prozess für Verdachtsfälle implementiert? Ist dem GWB das mögliche persönliche Bußgeld bei Verstößen bekannt?
  • Wie setzen Sie die Aufbewahrungspflichten um? Ist Ihr Datenschutzbeauftragter involviert?

Weitere hilfreiche Informationen, Impulse und pfiffige Umsetzungslösungen zu allen Themen rund den Bereich Geldwäscheprävention finden Sie in unserer Geldwäsche Themenwolke.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und Umsetzen!

Herzliche Grüße, Ihre Sandra Leicht, Vorstand FCH Gruppe AG, Geschäftsführerin FCH Compliance GmbH


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