Aktuelle BGH-Entscheidungen zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen betonen die Bedeutung korrekter Widerrufsbelehrungen und detaillierter Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) in den Verträgen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen Verbrauchern ein „ewiges“ Widerrufsrecht, den sog. Widerrufsjoker. Im Urteil vom 03.12.2024 (XI ZR 75/23) entschied der BGH, dass unzureichende Angaben zur rechtlich geschützten Zinserwartung im Vertrag zum Verlust des VFE-Anspruchs führen können. Besonders Altfälle und ältere Vertragsformulare bergen deshalb erhebliche Risiken. Daher müssen Banken jetzt handeln, um hohe finanzielle Nachteile zu vermeiden. Daraus ergibt sich als Handlungsbedarfe: präzise Vertragsgestaltung, umfassende Verbraucheraufklärung sowie klare Berechnungsmethoden, insbesondere bei ersparten Risiko- und Verwaltungskosten.
Update zum Widerruf bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Aktuelles zur Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)
Beendigung von Darlehensverträgen
Praxisfragen zur Kreditvergabe – „Kreditwürdigkeitsprüfungs-Joker“
Aktuelle und praxisrelevante Rechtsprechung
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Tilman Hölldampf
Rechtsanwalt Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte
Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung und anwaltlichen Vertretung u.a. von Banken und Sparkassen zu allen Fragen rund um die Fallstricke im Kreditrecht. Er ist auch langjähriger erfahrener Referent und Autor von Publikationen zum Kreditrecht, u.a., regelmäßig im FCH Banken-Times SPEZIAL Bankrecht.
Peter Freckmann
Syndikusrechtsanwalt Bereich Recht & Compliance
Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im (Verbraucher-)Kredit- und Kreditsicherungsrecht, insbesondere zur Grundschuld,ehemaliger Syndikusrechtsanwalt in einem Kreditinstitut, seit vielen Jahren Referent und Autor bei FCH.
Prof. Dr. Hervé Edelmann
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09.05.2025
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