Mittwoch, 4. November 2020

Das neue Risikoreduzierungsgesetz

Umfassende Änderungen am KWG und am SAG aufgrund der Umsetzung des EU-Risikoreduzierungspakets

Stefan, Röth, Director, Regulatory Management, PwC GmbH WPG[1]

 

I. Einleitung

Die Europäische Union hat bereits Mitte 2019 das sogenannte Risikoreduzierungspaket beschlossen, das eine umfassende Überarbeitung von EU-Verordnungen (CRR, SRMR) und Richtlinien (CRD, BRRD) beinhaltet. Die geänderten Richtlinien bedürfen der Umsetzung in das nationale Recht der EU-Mitglieder. In Deutschland erfolgt dies im Wesentlichen durch das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz (RiG), welches weitreichende Änderungen am KWG und SAG vorsieht. 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen an beiden Gesetzen auf Basis der aktuellen Entwürfe dargestellt und die Auswirkungen auf die Praxis erläutert.

 

II. Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG)

1. SREP, Säule II Kapitalanforderungen und Kapitalpuffer

 

a) Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) 

Der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess („Supervisory Review and Evaluation Process“ – SREP) ist laut BaFin das Kernstück der Bankenaufsicht. Hierbei prüfen und beurteilen die Aufseher die Risiken, denen Institute ausgesetzt sind sowie die Eigenmittelausstattung, mit der eine angemessene Abdeckung der Risiken erreicht werden muss[2]. Rechtliche Grundlage des SREP-Prozess in Deutschland sind neben den Leitlinien der EBA[3] auch die Vorgaben gemäß § 6b KWG; diese werden durch das Risikoreduzierungsgesetz ergänzt.  [...]
Beitragsnummer: 9165

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