Readiness-Check des Fraud-IKS

Wie fit & effizient ist Ihr Fraudmanagement?

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Gemäß § 25h KWG müssen Banken im Rahmen eines angemessenen Risikomanagements nicht nur über angemessene Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen, sondern auch zur Verhinderung „strafbarer Handlungen“ (= „Fraud“). Dies bedingt jedenfalls ein pro aktives Vorgehen bei der Vermeidung sowie Aufdeckung von Wirtschaftsstraftaten. Demzufolge ist das Interne Kontrollsystem (IKS) von Banken auch spezifisch auf die Aufdeckung von Wirtschaftsstraftaten durch Mitarbeiter und/oder externe Dritte auszurichten und entsprechend zu gestalten. 

Dies betrifft sowohl die erste als auch die zweite Linie einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG als auch die Tätigkeit der Internen Revision im 3-Linien-Modell. 

Vorgehen

  • Die Basis für die (auch) fraud-spezifische Ausrichtung des bankinternen IKS bildet insbesondere eine vollumfängliche und detaillierte Risikoanalyse für „sonstige strafbare Handlungen“ (aufsichtsrechtliche Pflicht für den Geldwäschebeauftragten bzw. die „Zentrale Stelle“). Dabei ist unabdingbar, zur Identifizierung derartiger unredlicher Handlungen „wie ein Täter zu denken“ und mögliche Angriffsflächen in allen Geschäftsfelder sowie im unternehmerischen Betrieb der Bank zu antizipieren. Nur wenn die Angriffsflächen bekannt sind, kann umfassend beurteilt werden, inwieweit ein Haus überhaupt gegen dieses Szenario geschützt ist. 
  • Im zweiten Schritt wird dann die IKS-Wirksamkeit der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen bewertet. Hierdurch können risikoorientiert notwendige ergänzende Maßnahmen erkannt, empfohlen und implementiert oder alternativ auf transparenter Basis eine bewusste Entscheidung getroffen werden, ein vorhandenes Fraud-Risiko - zumindest im Einzelfall zu akzeptieren.

Ergebnisse

Im Ergebnis ist Ihr Institut wirksam und proaktiv - sowie selbstverständlich auch „prüfungsfest“ - auf die Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten ausgerichtet. Ziel ist es idealerweise, dass die kriminelle/unredliche Handlung bereits bei der Anbahnung aufgedeckt wird und nicht erst, wenn hieraus schon ein materieller Schaden für die Bank entstanden ist.

Dass bedeutet, dass bereits die IKS-Prozesse der ersten Linie derartige Aspekte berücksichtigen und demzufolge die Aufdeckungschancen über das gesamte 3-Linien-Modell hinweg implementiert sind. Die Wirksamkeit der dann implementierten IKS-Ansätze hängen dabei im besonderen Maße vom Kontrollbewusstsein und dem „Instinkt zum Selbstschutz“ jeden einzelnen Mitarbeiters ab, der Kontroll- und Überwachungshandlungen durchzuführen hat.

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