Neuerungen Kreditmeldewesen 2023/2024 richtig & effizient umsetzen

Umsetzungsunterstützung Meldewesen und Prüfung Meldewesen

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Daten sind der „Treibstoff“ des 21. Jahrhunderts: Aufgrund des „Daten- und Vergleichbarkeits-Hungers“ der EZB und der Deutschen Bundesbank rückt das Meldewesen auch in „weniger bedeutenden Instituten“ (LSI) zunehmend in den Fokus der Bankenaufsicht. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Daten rund um das Adressausfallrisiko von einer hohen Brisanz. Das Meldewesen befindet sich angesichts von Änderungen bestehender sowie der Einführung komplett neuer Meldepflichten(z.B. Wohnimmobilienanzeige, AnaCredit, FinRep) in einer großen Umbruchphase und nimmt an Komplexität zu. Aktuell stehen vor allem die Umsetzungen der Wohnimmobilienanzeige zum Anfang 2023/2024 und die laufenden Anpassung und Qualitätssicherungen im Rahmen von Ana.Credit im Mittelpunkt. Des weiteren wurde am 12.12.2023 die neue "Schattenbankverordnung" im Europäischen Gesetzblatt veröffentlicht. Die zentrale Herausforderung neben der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben sind die massiv gestiegenen Anforderungen an Qualität und Quantität der einzelnen Meldedaten. Im Mittelpunkt steht die Konsistenz und Plausibilität der Daten zwischen den verschiedensten Meldungen und der internen Steuerung. Die gewonnenen Daten bilden die Grundlage für die institutsindividuellen Risikoprofile und letztendlich auch für die Bemessung von möglichen SREP-Zuschlägen. Infolge der Wertigkeit dieser Informationsquelle bildet das Meldewesen künftig einen Schwerpunkt in 44er Prüfungen. Die hohen Anforderungen an stets korrekte Meldungen erfordern entsprechend effiziente und dokumentierte Prozesse und qualifiziertes Wissen in jedem Institut.

Vorgehen

Die Sicherstellung der Datenqualität/-verfügbarkeit/-konsistenz auf der Grundlage automatisierter, institutsinterner Meldeprozesse und die qualitätsgesicherte Abgabe der Meldungen stehen im Mittelpunkt der Analyse. Schwerpunkt sind dabei die Abläufe und die Qualität der Kreditanzeigen (AnaCredit, WifSta ,Millionenkredite und Großkredite) in Plausibilität zu weiteren Anzeigen nach KWG, CoRep, FinRep, FinaRisikoV, Bista und des internen Reportings (Steuerung). Im Vorfeld werden mit dem jeweiligen Institut der konkrete Umfang der Beratung und ggf. spezielle Schwerpunkte abgestimmt.

Im Rahmen der Beratung bieten wir:

  • Grundlegende fachliche Qualitätssicherung,
  • Analyse Prozesse incl. interne Dokumentation,
  • Erhebung auftretender Systembrüche und ggf. unzuverlässiger interne und externe (z.B. von Fondsgesellschaften) zugelieferte Daten,
  • Stichprobenartiger Qualitätscheck der Meldungen incl. Datenkonsistenz.

Ergebnisse

Ziele der Unterstützung:

  • Umsetzung aktueller Neuerungen
  • Verringerung der Fehleranfälligkeit/-häufigkeit im Kredit/Melde-Workflow und Vermeidung von Feststellungen in 44er-Prüfungen,
  • Fristgerechte und zuverlässige Datenzulieferung an die Bankenaufsicht pünktlich zu den Meldeterminen,
  • Die für das Aufsichts-Reporting zu ermittelnden Daten auch für das institutsspezifische Management-Reporting und somit für die Gesamtbanksteuerung (Synergieeffekte) nutzbar machen,
  • Überprüfung der Angemessenheit der Dokumentation.

Darüber hinaus kann Unterstützung bei fachlichen Auslegungsfragen, Coaching, Unterstützung bei laufenden Meldungen und bei der Identifikation von Effizienzpotenzialen erbracht werden. Gern wird auch die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen unterstützt.

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