Optimal vorbereitet für die Einführung der CRR III in Ihrem Institut
Umsetzungsunterstützung der Fachbereiche & Prüfungen der Internen Revision
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Die Einführung der CRR III ab dem 01.01.2025 bringt neue Anforderungen und Herausforderungen für Ihre Mitarbeiter im Kreditbereich mit sich. Insbesondere im Bereich Immobilienfinanzierungen werden zahlreiche Anpassungen in den Datengrundlagen erforderlich sein, um die Vorschriften für das Kreditrisiko, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze erfolgreich umzusetzen.
Wie können Sie sich optimal auf die Einführung der CRR III vorbereiten und rechtzeitig sicherstellen, dass Ihre Kreditmeldewesen und Kreditprozesse den neuen Anforderungen entsprechen?
Vorgehen
Die Sicherstellung der Datenqualität/-verfügbarkeit/-konsistenz auf der Grundlage automatisierter, institutsinterner Meldeprozesse und die qualitätsgesicherte Abgabe der Meldungen stehen im Mittelpunkt der Analyse. Schwerpunkt sind dabei die Abläufe und die Qualität der Kreditanzeigen (AnaCredit, WifSta ,Millionenkredite und Großkredite) in Plausibilität zu weiteren Anzeigen nach KWG, CoRep, FinRep, FinaRisikoV, Bista und des internen Reportings (Steuerung). Im Vorfeld werden mit dem jeweiligen Institut der konkrete Umfang der Beratung und ggf. spezielle Schwerpunkte abgestimmt.
Im Rahmen der Beratung bieten wir Ihnen:
- Analyse der Verordnungen,
- Erstellung von Fachkonzepten,
- Prüfung bankinterner Prozesse,
- Durchführung erforderlicher Tests und
- Überprüfung der Dokumentation
- Schulung der Mitarbeitenden.
Ergebnisse
- Umsetzung aktueller Neuerungen
- Verringerung der Fehleranfälligkeit/-häufigkeit im Kredit/Melde-Workflow und Vermeidung von Feststellungen in 44er-Prüfungen,
- Fristgerechte und zuverlässige Datenzulieferung an die Bankenaufsicht pünktlich zu den Meldeterminen,
- die für das Aufsichts-Reporting zu ermittelnden Daten auch für das institutsspezifische Management-Reporting und somit für die Gesamtbanksteuerung (Synergieeffekte) nutzbar machen,
- Überprüfung der Angemessenheit der Dokumentation.
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