Aktuelles Wissen und Sachkundenachweis für IKS-Beauftragte, Organisation, Revision, Compliance und Projektmanagement
Seminarinhalte
Gesetzliche & aufsichtsrechtliche Anforderungen an das IKS (Seminar 2505009); Termin: 12.05.2025 (09:30 bis 12:30 Uhr)
Gesetzesvorgaben, Anforderungen & Erwartungen der nationalen & europäischen Bankenaufsicht an die Ausgestaltung von Internen Kontrollsystemen: KWG, MaRisk, EBA-Guidelines
- Einordnung der Erwartungen der Aufsichtsbehörden im Kontext zu den Entwicklungen im Bankensektor
- Erläuterung & Diskussion der nationalen und europäischen bankaufsichtlichen Anforderungen und Gesetze (u. a. KWG, MaRisk und EBA-Guidelines) an die Ausgestaltung von Internen Kontrollsystemen
- Erörterung der organisatorische Pflichten der Geschäftsleitung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation
- Diskussion zu konkreten Prüfungsfeststellungen aus Verbands- und BaFin-/Bundesbank-Prüfungen
Link: https://www.fch-gruppe.de/Seminar/gesetzliche--aufsichtsrechtliche-anforderungen-an-das-iks
IKS: Grundlegende Rahmenwerke & Ausgestaltungshinweise für die Praxis (Seminar 2505011); Termin: 13.05.2025 (09:30 bis 12:30 Uhr)
Praxiserprobte IKS-Standardisierungsmodelle • IKS-Regelkreislauf/Managementsystem • Prozessziele • prozessinhärenten Risiken • Schlüsselkontrollen • Praxisbeispielen
- Erörterung der Voraussetzungen und Vorgehensweisen zur Schaffung eines einheitlichen IKS-Verständnisses im Institut
- Erläuterung anerkannter Rahmenwerke & Standardisierungsmodelle von Internen Kontrollsystemen, im Sinne der bankaufsichtlichen Anforderungen/Gesetze
- Vorstellung des COSO-Modells (inkl. der Komponenten und Prinzipien) als annerkannter Standard im deutschen Bankensektor
- Besprechung der allgemeinen IKS-Zielsetzung mit praxisbezogener Überleitung in die Bank/ Geschäftsprozesse
- Vorstellung erprobter IKS-Regelkreisläufe zur Sicherstellung eines ganzheitlichen Managementsystems
- Darlegung von Grundsätzen und Maßnahmen zur IKS-Weiterentwicklung je nach IKS-Reifegrad im Institut
Link: https://www.fch-gruppe.de/Seminar/iks-grundlegende-rahmenwerke--ausgestaltungshinweise-fuer-die-praxis
IKS: Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (Seminar 2505015); Termin: 19.05.2025 (09:30 bis 12:30 Uhr)
Ausgestaltung eines wirksamen IKS in der Praxis: Aufgaben der IKS-Beauftragten vs. Aufgaben der prozessverantwortlichen Fachbereiche • Maßnahmen bei Kontrollschwächen
Besprechung der zentralen und banküblichen Herausforderungen beim Zusammenspiel der IKS-Beteiligten
- Knackpunkte bei der Abgrenzung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
- Im Fokus: Fachbereiche (Markt/ Marktfolge), Zusammenspiel der Funktionen/Beauftragten sowie der Internen Revision
- Vertiefende Darstellung der Vorgehensweise bei der Entwicklung, Integration und Förderung eines angemessenen IKS-Rollenmodells
- Diskussion der Vor- und Nachteile der zentralen/dezentralen Ausgestaltung von Internen Kontrollsystemen
Vorstellung & Diskussion der konkreten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des IKS-Beauftragten, u. a.
- Zentraler Ansprechpartner für die Fachbereiche/ Prozessverantwortlichen & interne/ externe Prüfer (u. a. Interne Revision, BaFin, BuBa)
- Regelmäßige Aktualisierung des IKS-Regelkreislaufs/der IKS-Richtlinie
- Management der Angemessenheits- und Wirksamkeitsbeurteilung der modellierten Kontrollen durch Kontroll-Tests
- Vorgaben für die Definition und Dokumentation von Grundgesamtheiten für das Testing der Kontrollen in Abstimmung mit den Fachbereichen
- Dokumentation der Ergebnisse der Angemessenheitsbeurteilung und des Testings, u. a. in der Risiko-Kontroll-Matrix (RKM)
- Vorgaben für die Einstufung von Kontrollschwächen und Ableitung von Vorschlägen für Maßnahmen bei Identifikation von Kontrollschwächen
- Erstellung und Berichterstattung eines ad-hoc- bzw. regelmäßigen Berichts zum Internen Kontrollsystems
- Vorstellung und Diskussion der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der weiteren IKS-Beteiligten, u. a. Vorstand & Aufsichtsrat, prozessverantwortliche Fachbereiche, Funktionsträger, Beauftragte und Interne Revision
Link: https://www.fch-gruppe.de/Seminar/iks-abgrenzung-der-aufgaben-kompetenzen-und-verantwortlichkeiten
IKS: Prozessrisiken identifizieren, werten & Kontrollen richtig setzen (Seminar 2505016); Termin: 20.05.2025 (09:30 bis 12:30 Uhr)
Identifizierung von Risiken mit der Risiko-/ Geschäftsprozessanalyse • Berechnung Schadenhöhe & Eintrittswahrscheinlichkeit analog der OpRisk-Systematik • Praxistipps
Vorstellung der verschiedenen Risiken/Risikoarten mit dem Fokus auf operationelle Risiken in der Bank
- Finanzielle und nicht-finanzielle Risiken, Non-Financial-Risk-Management
- Erörterung von prozessinhärenten Risiken und deren finanzielle Auswirkungen, Reputationsauswirkungen und regulatorische Auswirkungen
- Darlegung und Erörterung der Identifizierung und Beurteilung prozessinhärenter Risiken im Fachbereich
- Erörterung zentraler IKS-Begriffe (u. a. Wesentlichkeit, Schlüsselkontrolle, Kontrolle)
- Diskussion der Anforderungen an Kontrollhandlungen (4-Augen-Prinzip, Stichprobenkontrollen, Dokumentationsanforderungen etc.)
- Vorstellung der Fallstricke bei der Ausgestaltung von Kontrollen aus zahlreichen Praxisprojekten
Link: https://www.fch-gruppe.de/Seminar/iks-prozessrisiken-identifizieren-werten--kontrollen-richtig-setzen
IKS-Überwachung in der Praxis: Kontrolltests einsetzen und auswerten (Seminar 2505017); Termin: 26.05.2025 (09:30 bis 12:30 Uhr)
Herausforderungen bei der Implementierung risikoorientierter Kontrollen: Kontrollziele, Kontrollarten, Umfang, Turnus & Zuständigkeiten • Bewertung & Dokumentation
- Vorstellung der Anforderungen an die IKS-Überwachung und deren Umsetzung im Rahmen des prozessinhärenten IKS
Darlegung und Erörterung der Anforderungen an die Ausgestaltung des IKS-Kreislaufs (u. a. jährliche Vorbereitung, zentrale Meilensteine)
- Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (inkl. Aufwandsallokation)
- Zeitliche Ausgestaltung (u. a. Durchführungszeit/-punkt der Kontrolltests, Berichtszeitpunkt)
- Vorstellung und Erörterung der Vor- und Nachteile von verschiedenen Kontrolltests (permanente, ad-hoc und jährliche Kontrolltests)
- Darlegung verschiedener Methoden (u. a. Befragung, Beobachtung, prüferische Durchsicht, Nachvollzug etc.) von Kontrolltests
- Vorstellung & Diskussion des Vorgehens zur Festlegung des Stichprobenumfangs
Darlegung des Vorgehens zur Bearbeitung von Kontrollmängeln sowie des Re-Testings von identifizierten Schwachstellen
- zentrale Kriterien zur Schwächeeinwertung von Kontrollhandlungen
- Erörterung der Ergebnisse von Kontrolltests sowie der Lösung von Herausforderungen in der Bewertung anhand von Praxisbeispielen
Link: https://www.fch-gruppe.de/Seminar/iks-ueberwachung-in-der-praxis-kontrolltests-einsetzen-und-auswerten
IKS-Berichterstattung an den Vorstand: Methoden & Best Practices (Seminar 2505018); Termin: 27.05.2025 (09:30 bis 12:30 Uhr)
Abgrenzung IKS-Berichte zur Compliance- & Risikoberichterstattung • Inhalte der IKS-Berichte • Fallstricke, Herausforderungen & Lösungsansätze zur IKS-Berichterstattung
- Vorstellung und Erörterung der zentralen Anforderungen an eine aussagekräftige IKS-Berichterstattung
- Präsentation der Definition zu zentralen Begrifflichkeiten (u. a. Angemessenheit, Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit, Kontroll-Design)
- Erörterung der Abgrenzung bzw. Zusammenführung der IKS-Berichterstattung mit der Compliance- und Risikoberichterstattung
- Vorstellung der üblichen Anforderungen der Geschäftsleiter/ des Aufsichtsrats an den IKS-Bericht
- Fallstricke, Herausforderungen & Lösungsansätze beim Aufbau einer IKS-Berichterstattung
- Diskussion zu konkreten Prüfungsfeststellungen aus Verbands- und BaFin-/Bundesbank-Prüfungen
Link: https://www.fch-gruppe.de/Seminar/iks-berichterstattung-an-den-vorstand-methoden--best-practices
Abschlusstest
Die Seminarreihe endet mit einem online-basierten Abschlusstest. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das als Nachweis für ihre Sachkenntnisse gemäß AT 7.1, TZ 2 MaRisk, Qualifikation gemäß § 25c Abs. 4 KWG, § 15 Fachanwaltsordnung oder § 18a Abs. 6 KWG oder § 43 Abs. 2 WPO anerkannt ist.