Nun ist auch der Immobiliensektor bzgl. der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Fokus der Finanzbehörde geraten. Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche ausweiten und dabei auch die Immobilienbranche stärker in die Pflicht nehmen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf ab, der am 31.07.2019 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Der Bundesfinanzminister möchte, „dass Deutschland künftig international die höchsten Standards beim Kampf gegen Geldwäsche hat“.
Wer – so wie wir von der FCH Compliance GmbH – weiß wie strikt und umfassend die regulatorischen Vorgaben des Geldwäschegesetzes zum Beispiel im Bankensektor umzusetzen sind, kann sehr gut einschätzen, was nun auf den Immobiliensektor zukommen wird – inkl. der ausgesprochenen Strafen bei festgestellten Verstößen.
Daher haben wir für Sie unser Dienstleistungsangebot so konzipiert, dass Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen können – individuell – modular. Alles Wissenswerte zum Thema Geldwäscheprävention im Immobiliensektor finden Sie in unserer Themenwolke Geldwäscheprävention.
Viel Spaß beim durchstöbern, kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu!
Herzliche Grüße, Ihre Sandra Leicht, Vorstand FCH Gruppe AG, Geschäftsführerin FCH Compliance GmbH
Wir bieten standardisierte und individuelle Schulungen für Immobilienmakler im Bereich Geldwäsche an.
Auf Anfrage ist die komplette Schulung zu diesem Thema erhältlich