Nach der Konsultation der NEUEN MaRisk ist Mitte 2023 mit einer Veröffentlichung der aufsichtlichen Neuregelungen zu rechnen.
Die Schwerpunkte der MaRisk-Novelle sind:
- Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung
- Formulierung von Anforderungen an das Immobiliengeschäft
- Ergänzungen im Bereich der Geschäftsmodellanalyse
- Dauerhafte Erlaubnis von Handelstätigkeit außerhalb der Geschäftsräume
- Integration der Nachhaltigkeitsanforderungen
Die Umsetzungsarbeiten zu den Neuregelungen sind bereits im vollen Gange. Doch in der Praxis bleiben viele Detailfragen ungeklärt und gleichzeitig werden die Knackpunkte bald Gegenstand der aufsichtlichen Prüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG sein.
Unsere Seminare und Tagungen bieten Ihnen Lösungen und Best-Practice-Ansätze direkt von der Aufsicht, den bankaufsichtlichen Prüfern und erfahrenen Bankpraktikern aus der deutschen Kreditwirtschaft.