FACHZEITSCHRIFTEN


IKSPraktiker

IKS-Praktiker ist die Fachzeitschrift, die Revision, Compliance & Beauftragtenwesen, Recht & Regulatorik und das interne Kontrollsystem vereint – weil IKS alle betrifft! Der IKS-Praktiker versorgt Sie mit aktuellen Fachinformationen und neuen Trends aus dem Bereich der Revisionspraxis, zu bankrechtlichen und bankaufsichtlichen Fragestellungen rund um die Themenbereiche Recht und Compliance. Besonders wichtig ist hierbei der Praktikeransatz, denn stets werden die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe integriert und bieten so dem Lesenden die Möglichkeit, das Problem im Kontext seiner praktischen Arbeit und dessen Konsequenzen am Einzelfall oder für die Prozessorganisation seines Hauses präsentiert zu sehen.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

in einem fast zehn Jahre alten Editorial meines Kollegen Jan B. Töppe für den damaligen RevisionsPraktiker las ich die folgenden Sätze, die schon beinahe erschreckend präzise auch in das Jahr 2024 passen: „Der Bundeswirtschaftsminister hat jüngst seine Wachstumsprognose drastisch gesenkt. Das konjunkturelle Umfeld in Deutschland wird sich vermutlich abschwächen, was zu einer Erhöhung der Risikolage im Kreditgeschäft führen kann… Das Interne Kontrollsystems befindet sich dabei in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite steigen die gestellten qualitativen Anforderungen auf Grund sich ständig verändernder aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen. Aber auch die Erwartungshaltung, nämlich Nutzen zu stiften und Optimierungspotenziale aufzuzeigen, verändert sich. Auswirkungen der sich abschwächenden Gesamtwirtschaft auf die Risikostruktur des Kreditportfolios verstärken den Antritt, gerade in diesen Zeiten die Prüfungsintensitäten zu erhöhen. Auf der anderen Seite machen wir zunehmend die Erfahrung, dass die Tätigkeit der Internen Revision und dabei insbesondere deren Effizienz hinterfragt werden… Einen Widerspruch sehen wir in diesem Spannungsfeld nicht. Vielmehr besteht die Chance, durch konsequentes Umsetzen des risikoorientierten Prüfungsansatzes … diesen Anforderungen gerecht zu werden.“

Außerdem fand ich ein sehr anschauliches Bild, das eben diesen risikoorientierten Prüfungsansatz und das Gebot der Wirtschaftlichkeit (eng verbunden mit dem Thema „Effizienz“) – hier zwar bezogen auf einen Jahresabschlussprüfer, für andere Assurance-Ebenen und damit auch für Sie als Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Revision, Compliance/Beauftragtenwesen sowie Organisation/IT aber durchaus analog anwendbar – für „einen Nicht-Assurance-Profi“ erläutert: „Der Jahresabschlussprüfer nimmt eine Prüfung nach dem sogenannten risikoorientierten Prüfungsansatz und unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit vor. Dies bedeutet, dass er sich zunächst für die Jahresabschlussprüfung relevante Informationen verschafft bzw. sichtet und daraufhin für die nachfolgende Prüfung Schwerpunkte in den Bereichen setzt, die nach der ersten Prüfung gewisse Risiken darstellen könnten. Bildlich gesprochen ist die Informationsbeschaffung das erste grobe Fangnetz für Risiken. Wie engmaschig das Netz für die anschließende Prüfung angelegt wird, entscheidet sich danach, ob der Prüfungspunkt bereits in diesem ersten Fangnetz aufgedeckt wurde (dann engmaschigere Schwerpunktprüfung) oder nicht (dann grobmaschigere Prüfung). Aufgrund der stichprobenartigen Prüfung besteht aber stets das Risiko, dass etwas – möglicherweise auch ein wesentlicher Fehler – nicht aufgedeckt wird. Solange die „Fangnetze“ ordnungsgemäß verwendet wurden, stellt es keine Pflichtverletzung eines Jahresabschlussprüfers dar, wenn Fehler durch die Netze „durchrutschen“ und damit nicht aufgedeckt werden.“  

Ja, das Spannungsfeld ist da und ja, es wird etwas – hoffentlich nicht gleich ein „ganz dicker Fisch“ – durch die Maschen – hoffentlich nicht aller Verteidigungs- bzw. Assurance-Linien gleichzeitig – rutschen, aber lassen Sie uns das sportlich nehmen und weiterhin auf allen Assurance-Ebenen gemeinsam stark, wertschöpfend und effizient agieren.

 

Herzliche Grüße und viel Spaß bei der Lektüre

Ihre Katja Hampe, Leiterin Qualitätsmanagement, Wirtschaftsprüferin, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft


UNSERE BEITRÄGE AUS DEM INHALTSVERZEICHNIS

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Den gemeinsamen Austausch aktiv fördern – aktuelle Problemfelder dis-kutieren – Lösungen erarbeiten!

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  • Christian König
    Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und Geschäftsführender Direktor der Europäischen Bausparkassenvereinigung
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    Rechtsabteilung Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Paris
  • Davor Brcic
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  • Jürgen Büschelberger
    Bundesbankdirektor, Regionalbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern
  • Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
    Vizepräsident, Vorsitzender Richter des XI. Zivilsenats, Bundesgerichtshof, Karlsruhe
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    Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
  • Stefan Kern
    Mitglied des Vorstands, Volksbank Trossingen
  • Dr. Stephan R. Lauer
    Leiter Interne Revision, KfW
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  • Jan B. Töppe
    Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Es wird Wertbeständigkeit des Preises vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt in Deutschland verlautbarte jährliche Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Dabei werden die Werte aus Abteilung 10 (Bildungswesen) des Gesamtindizes zugrundegelegt. Der Preis wird analog der ausgewiesen prozentualen Veränderungsraten des Index Bildungswesen jeweils vom Vorvorjahr zum Vorjahr prozentual angepasst. Die Anpassungen erfolgen prozentual 1:1 nach oben (Erhöhung) oder nach unten (Senkung) entsprechend den ausgewiesenen Indexveränderungen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerechnet. Die jeweilige Veränderung wird dem Kunden mit der Jahresrechnung mitgeteilt und tritt jeweils zur neu laufenden Aboperiode im aktuellen Kalenderjahr in Kraft. Der oben genannte Index und seine Veränderungen können auf www.destatis.de nachvollzogen werden.
Das bedeutet, dass ein Abopreis von z.B. 100 Euro im Jahr auf 103 Euro im Jahr ab der nächsten jährlichen Abrechnungsperiode (etwa im Jahr 2024) steigt, wenn sich am 1.1.2024 eine Veränderung des Index um +3% von 2022 auf 2023 ergeben hat.

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