IKSPraktiker
IKS-Praktiker ist die Fachzeitschrift, die Revision, Compliance & Beauftragtenwesen, Recht & Regulatorik und das interne Kontrollsystem vereint – weil IKS alle betrifft! Der IKS-Praktiker versorgt Sie mit aktuellen Fachinformationen und neuen Trends aus dem Bereich der Revisionspraxis, zu bankrechtlichen und bankaufsichtlichen Fragestellungen rund um die Themenbereiche Recht und Compliance. Besonders wichtig ist hierbei der Praktikeransatz, denn stets werden die Problemfelder und Themen in die Arbeitsabläufe integriert und bieten so dem Lesenden die Möglichkeit, das Problem im Kontext seiner praktischen Arbeit und dessen Konsequenzen am Einzelfall oder für die Prozessorganisation seines Hauses präsentiert zu sehen.
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,
BaFin-Fachtagung GW: Die Regulatorik bleibt auf Kurs – mit der BaFin-Fachtagung Geldwäsche am 08.12.2022 hat die BaFin als oberstes Aufsichtsorgan für Kreditinstitute wieder einen Ausblick darauf gegeben, welche Schwerpunkte sie setzen will und um welche Themengebiete sich verantwortliche Geldwäschebeauftragte im Besonderen kümmern sollten.
Dabei bleibt die Kernbotschaft wie auch in den vergangenen Jahren dieselbe: Die Regulatorik bleibt auf ihrem schnellen Kurs, die Aufsicht wird diesen Kurs weiterhin eng begleiten. Dieses Vorgehen haben Kreditinstitute und beaufsichtigte Unternehmen bereits in den vergangenen Jahren deutlich spüren können. Die Prüfungstaktung in den Häusern nimmt zu, die Vereinbarung von Maßnahmen zur Beseitigung von Feststellungen wird stringent überwacht, die Implementierung von Sonderbeauftragten in den Instituten ist bereits seit Jahren Realität. Die BaFin charakterisiert diesen Umstand mit dem Slogan „Aufsicht mit Biss“!
Die Institute sind daher gut beraten, Feststellungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch wenn der „Weg“ zum Mandat eines Sonderbeauftragten als weit erscheint, so kann eine Aneinanderreihung von Feststellungen, deren Nichtausräumung und inkonsistentes Handeln auch schnell in die falsche Richtung führen. Erstellen Sie zu den geplanten Maßnahmen zur Ausräumung von Feststellungen eine aussagekräftige Dokumentation, setzen Sie Meilensteine und schaffen Sie feste Umsetzungstermine.
Zukünftig wird neben der BaFin auch die neue europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde (AMLA) für den Kurs in der EU-weiten Geldwäsche-prävention zuständig sein – die Rolle wird dabei eine aktive und starke sein. Für den Finanzsektor bedeutet dies bereits eine direkte Aufsicht ab 2026 durch die AMLA. Man darf durchaus gespannt sein, wie die AMLA eine europaweite Aufsicht und die Durchsetzung der Regelungen vorantreiben wird. Eine Harmonisierung der Vorgaben für Finanzinstitute ist m. E. schon seit langem zwingend erforderlich.
Weiterer Schwerpunkt der Fachtagung war zudem die Digitalisierung im Finanzmarkt und die damit verbundenen Risiken in Zusammenhang mit Kryptowerten. Dabei stellte die BaFin die aktuellen Tendenzen im Kontext Geldwäsche und Kryptowerte heraus. Aufgrund der immer größer werdenden Akzeptanz von Kryptowährungen und deren Verwendung für Geldwäsche/sonstige Straftaten wird deren Regulierung immer wichtiger. Über die Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung – KryptoWTransferV)
werden nunmehr die Transfers entsprechend der zu übermittelnden Daten zum Auftraggeber/Begünstigten reguliert. Die Regelungen gehen spätestens 2024 in der neuen GTVO auf.
Herzliche Grüße,
Ihr Marc Stränger, Abteilungsleiter Compliance, Sparkasse Krefeld